Allgemeine Geschäftsbedingungen der SECURUS IoT Monitoring GmbH

Stand: Februar 2025

 

1. Allgemeines, Inhalt und Zustandekommen 

1.1. Parteien und Gegenstand

Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der SECURUS IoT Monitoring GmbH, Am Farmböddel 7a, D-24623 Großenaspe/Deutschland („SECURUS IoT Monitoring GmbH“) und deren Kunden („Kunde“) in Bezug auf die Bereitstellung der Securus-Lösung. Die Securus-Lösung besteht aus einem Gateway, an das verschiedene Sensoren angeschlossen werden können, und einer cloudbasierten Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Zudem umfasst sie den Verkauf von Hardware. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

1.2. Keine abweichenden Regelungen

Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die SECURUS IoT Monitoring GmbH hat dies schriftlich bestätigt. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn die SECURUS IoT Monitoring GmbH einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und die SECURUS IoT Monitoring GmbH dem nicht widerspricht. Individuelle Abreden zwischen der SECURUS IoT Monitoring GmbH und dem Kunden haben stets Vorrang.

1.3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde und die SECURUS IoT Monitoring GmbH einen Service-Schein oder einen EVB-IT Vertrag unterzeichnen.

1.4. Der Vertragstext wird von der SECURUS IoT Monitoring GmbH nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist jedoch nicht öffentlich zugänglich. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufen, speichern und ausdrucken.

1.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Leistungen der SECURUS IoT Monitoring GmbH 

2.1. Nutzungsrecht

Die SECURUS IoT Monitoring GmbH stellt dem Kunden die im Service-Schein oder EVB-IT-Vertrag bezeichnete und beschriebene Softwarelösung („Securus“) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Service“). Die Software wird auf Servern eines von der SECURUS IoT Monitoring GmbH genutzten Rechenzentrums betrieben. Der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und diese für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z. B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z. B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Standorten gemäß Service-Schein oder EVB-IT-Vertrag. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt.

2.2. Verfügbarkeit

Die SECURUS IoT Monitoring GmbH stellt dem Kunden die Securus-Lösung gemäß der Leistungsbeschreibung im Service-Schein (Service Levels) oder EVB-IT-Vertrag zur Verfügung. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum sowie die hierfür erforderliche Hard- und Software (z. B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH erbringt ihre Leistung am Anschlusspunkt des von ihr genutzten Rechenzentrums an das Internet.

2.3. Einrichtung

Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung der Securus-Lösung (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung der Securus-Lösung, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist von der SECURUS IoT Monitoring GmbH nicht geschuldet. Entsprechende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2.4. Support

Die SECURUS IoT Monitoring GmbH stellt einen kostenlosen Telefon- und E-Mail-Support zur Unterstützung bei der Nutzung der Securus-Lösung zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Know-how-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software.

2.5. Dokumentation

Soweit nicht anders vereinbart, schuldet die SECURUS IoT Monitoring GmbH keine Bereitstellung einer Benutzerdokumentation. Sonstige Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2.6. Leistungsänderungen

Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Securus-Lösung um eine Standardsoftware handelt, die als Software-as-a-Service-Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen Multi-Tenancy-Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: Die SECURUS IoT Monitoring GmbH kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) von geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards) oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann die SECURUS IoT Monitoring GmbH den Service im Rahmen einer Fortentwicklung der Software angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). Die SECURUS IoT Monitoring GmbH wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderungen rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor dem Inkrafttreten, per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird die SECURUS IoT Monitoring GmbH auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.

2.7. Verkauf von Hardware

Soweit die SECURUS IoT Monitoring GmbH einem Kunden ein Angebot zum Erwerb von Hardware unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich die SECURUS IoT Monitoring GmbH an das Angebot für die Zeit von zwei Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Unterzeichnung eines Vertrages zustande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

2.8. Lieferbedingungen für Hardware

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der SECURUS IoT Monitoring GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben, hängt aber von der hälftigen Zahlung der Rechnung ab. Bei angegebenen Lieferfristen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Liefertermine befreit den Kunden nicht von der Pflicht, eine angemessene Nachfrist zu setzen; dies gilt nicht, soweit die SECURUS IoT Monitoring GmbH eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als verbindlichen Liefertermin bezeichnet hat.

Sofern die SECURUS IoT Monitoring GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die SECURUS IoT Monitoring GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.

Teillieferungen sind gestattet, sofern sie dem Kunden nicht unzumutbar sind.

2.9. Eigentumsvorbehalt

Die SECURUS IoT Monitoring GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die SECURUS IoT Monitoring GmbH unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die SECURUS IoT Monitoring GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die SECURUS IoT Monitoring GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn die SECURUS IoT Monitoring GmbH dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die SECURUS IoT Monitoring GmbH übergehen:

Der Kunde tritt an die SECURUS IoT Monitoring GmbH bereits jetzt bis zur Höhe des Kaufpreisanspruchs alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung befugt. Die Befugnis der SECURUS IoT Monitoring GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die SECURUS IoT Monitoring GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH kann verlangen, dass der Kunde der SECURUS IoT Monitoring GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

3. Vergütung und Zahlungsverzug 

3.1. Gebührenstruktur

Der Kunde schuldet der SECURUS IoT Monitoring GmbH für die Nutzung der Securus-Lösung während der Vertragslaufzeit die im Service-Schein oder EVB-IT-Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einer festen monatlichen Grundgebühr und einer von der Anzahl der gebuchten Nutzungseinheiten abhängigen monatlichen Nutzungsgebühr.

3.2. Entstehen der Grund- und Nutzungsgebühr

Die Grund- und Nutzungsgebühr ist im Voraus unmittelbar nach Vertragsschluss, Vertragsänderung oder Vertragsverlängerung zur Zahlung fällig (Vorkasse) und sodann jeweils am selben Kalendertag der Folgemonate fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Standorte (bzw. Wechsel in ein höheres Leistungspaket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung der SECURUS IoT Monitoring GmbH möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Standorte innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste der SECURUS IoT Monitoring GmbH.

3.3. Rechnungsstellung

Die SECURUS IoT Monitoring GmbH stellt die Preise und Gebühren mit Vertragsschluss, Vertragsänderung oder Vertragsverlängerung und im Übrigen monatlich im Voraus in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü oder Versand per E-Mail („Online-Rechnung“). Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist oder mit Erhalt der E-Mail. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH bleibt es unbenommen, alternativ zur Online-Rechnung die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postweg besteht jedoch nur, wenn der Kunde die Rechnung bei der SECURUS IoT Monitoring GmbH anfordert und das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 1,45 EUR je einzelner Rechnung) entrichtet.

3.4. Zahlung per Lastschrift

Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Paypal-Überweisung.

3.5. Beginn der Nutzungsmöglichkeit

Die Nutzung der Securus-Lösung ist erst ab Eingang des Rechnungsbetrages bei der SECURUS IoT Monitoring GmbH zulässig und möglich.

3.6. Kaufpreise für Hardware

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen über die verkaufte Hardware zur Hälfte im Voraus zahlbar und fällig, der Restbetrag innerhalb von zehn Tagen. Die Hardware wird erst nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der SECURUS IoT Monitoring GmbH an die im Vertrag angegebene Adresse versendet.

3.7. Nettopreise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.8. Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so stehen der SECURUS IoT Monitoring GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, der SECURUS IoT Monitoring GmbH Mahnspesen in Höhe von EUR 40 zu erstatten gem. § 288 BGB. Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist die SECURUS IoT Monitoring GmbH berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zur Securus-Lösung zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die in der Securus-Lösung gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9.4 Anwendung. Im Übrigen kann die SECURUS IoT Monitoring GmbH Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Sicherungskopien

Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen (z. B. Übertrag von Daten aus dem SECURUS-System in interne Systeme). Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet die SECURUS IoT Monitoring GmbH bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

4.2. Rechtmäßige Nutzung

Der Kunde wird das Produkt SECURUS nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder das Produkt in sonstiger Weise missbrauchen. Kunden dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung des Produkts verwenden, die das Funktionieren der Software stören können. Kunden dürfen auch keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können, von der SECURUS IoT Monitoring GmbH generierte Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das System eingreifen.

4.3. Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht

Anforderungen an Hard- und Software beim Kunden sowie organisatorische Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Kunden sind in dem Servicevertrag oder in einer separaten Leistungsbeschreibung geregelt. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Version eines gängigen Browsers wie Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge oder Safari zu nutzen. Zusätzliche spezifische Anforderungen an die Nutzung von SECURUS werden in der jeweiligen Dokumentation des Produkts beschrieben.

4.4. Sicherheit und Zugangskontrolle

Jeder Kunde ist verpflichtet, die SECURUS IoT Monitoring GmbH umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang missbraucht wurde. Jeder Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, und stellt die SECURUS IoT Monitoring GmbH von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, außer der Kunde hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

4.5. Steuerrelevante Daten

Dem Kunden obliegt es, steuerrelevante Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass das Produkt SECURUS nicht den Anforderungen der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ entspricht. Daher ist der Kunde dafür verantwortlich, etwaige steuerrechtliche Vorgaben durch externe Archivierungs- oder Dokumentationssysteme zu erfüllen.

5. Kundendaten und Datenschutz

5.1. Kundendaten

Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Produkts SECURUS eingegebenen Daten (z. B. Gerätedaten, Statusinformationen, Meldungen) und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z. B. Warnmeldungen, Protokolle) (gemeinsam „Kundendaten“) stehen ausschließlich dem Kunden zu.

5.2. Nutzung der Kundendaten

Der Kunde räumt hiermit der SECURUS IoT Monitoring GmbH das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Produkts SECURUS zu nutzen, insbesondere diese auf einem von der SECURUS IoT Monitoring GmbH betriebenen Rechenzentrum zu speichern. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Weiterentwicklung der Funktionen der Software sowie zu anonymisierten Auswertungen und Benchmarks zu nutzen.

5.3. Auftragsverarbeitung

Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: Die SECURUS IoT Monitoring GmbH verarbeitet die Kundendaten als Auftragsverarbeiter im Sinne geltender Datenschutzbestimmungen ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Produkts SECURUS. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Einzelheiten sind in einem zwischen der SECURUS IoT Monitoring GmbH und dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

5.4. Datenschutzhinweise

Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die SECURUS IoT Monitoring GmbH sind in den Datenschutzhinweisen beschrieben. Diese sind abrufbar unter https://www.securus-m.de/datenschutz/. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, eigene, ergänzende Datenschutzhinweise zu erstellen und dem Endkunden bereitzustellen, wenn der Kunde personenbezogene Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Gerätedaten über das Produkt SECURUS abfragt.

6. Mängelansprüche

6.1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit

Die SECURUS IoT Monitoring GmbH wird das Produkt SECURUS und die Lieferung zugehöriger Hardware frei von Sach- und Rechtsmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Hardware und Software ist ausschließlich die im Servicevertrag oder in der Leistungsbeschreibung enthaltene Spezifikation maßgeblich, nicht jedoch Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen der SECURUS IoT Monitoring GmbH im Vorfeld des Vertragsschlusses oder in Marketing-Materialien enthaltene Angaben. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen oder technische und funktionale Entwicklungen, wie etwa Änderungen der IT-Umgebung, Hardware oder Betriebssysteme, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

6.2. Mängelbeseitigung

Mängel des Produkts SECURUS meldet der Kunde unverzüglich an die SECURUS IoT Monitoring GmbH und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH wird den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Sie ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6.3. Anfängliche Unmöglichkeit

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

6.4. Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz, soweit die SECURUS IoT Monitoring GmbH kraft Gesetzes zwingend haftet.

6.5. Gesetzliche Regelung

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

6.6. Unentgeltliche Überlassung

Soweit die SECURUS IoT Monitoring GmbH Leistungen unentgeltlich bereitstellt (z. B. während einer Testphase), gelten vorrangig die Bestimmungen über die Leihe. Das bedeutet insbesondere, dass die Mängelhaftung der SECURUS IoT Monitoring GmbH gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt ist, die Haftung gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist und es die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB gibt.

7. Freistellungspflichten

7.1. Pflicht zur Freistellung

Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber der SECURUS IoT Monitoring GmbH Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in das Produkt SECURUS eingespielt oder das Produkt in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird die SECURUS IoT Monitoring GmbH von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, der SECURUS IoT Monitoring GmbH bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und die SECURUS IoT Monitoring GmbH von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

7.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht

Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1 ist, dass die SECURUS IoT Monitoring GmbH den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Ausschluss in bestimmten Fällen

Die SECURUS IoT Monitoring GmbH haftet außerhalb der Mängelgewährleistung für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von der SECURUS IoT Monitoring GmbH verursacht wurden, unbeschränkt. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet die SECURUS IoT Monitoring GmbH nicht. Im Übrigen ist die Haftung der SECURUS IoT Monitoring GmbH unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer die SECURUS IoT Monitoring GmbH haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch die SECURUS IoT Monitoring GmbH erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.

8.2. Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens

Die Parteien gehen davon aus, dass der „typischerweise vorhersehbare Schaden“ für alle in einem Kalenderjahr anfallenden Schadensfälle höchstens der Nettovergütung für die Leistungen der SECURUS IoT Monitoring GmbH entspricht, die vereinbarungsgemäß für dieses Kalenderjahr vorgesehen oder angefallen ist (je nachdem, welcher dieser beiden Beträge der höhere ist).

8.3. Kostenlose Testphase

Die Haftung der SECURUS IoT Monitoring GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schäden, die während einer kostenlosen Testphase oder sonstigen kostenlosen Bereitstellung des Produkts verursacht wurden.

8.4. Mitarbeiter und Beauftragte der SECURUS IoT Monitoring GmbH

Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte der SECURUS IoT Monitoring GmbH.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Laufzeit

Der Vertrag über das Produkt SECURUS ist je nach Bestellung des Kunden für eine bestimmte Laufzeit geschlossen („Grundlaufzeit“) und verlängert sich anschließend automatisch um denselben Zeitraum („Verlängerungslaufzeit“), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von vier (4) Wochen („Kündigungsfrist“) zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Grundlaufzeit und die Verlängerungslaufzeit jeweils vierundzwanzig (24) Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.2. Form

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9.3. Daten bei Vertragsende

Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen (z. B. Gerätedaten oder Protokolle). Es obliegt dem Kunden, die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Produkts SECURUS zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z. B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist die SECURUS IoT Monitoring GmbH nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird. Mit Vertragsende wird die SECURUS IoT Monitoring GmbH die Kundendaten löschen, soweit die SECURUS IoT Monitoring GmbH nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z. B. in Backups), ist die SECURUS IoT Monitoring GmbH berechtigt, die Daten zu sperren.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Service-Schein oder EVB-IT Vertrag

Der Service-Schein oder ein EVB-IT Vertrag ist Vertragsbestandteil. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Service-Schein oder EVB-IT Vertrag gehen die Bedingungen des Service-Scheins bzw. EVB-IT Vertrags vor.

10.2. Aufrechnung

Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von der SECURUS IoT Monitoring GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

10.3. Schriftform

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

10.4. Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

10.5. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der SECURUS IoT Monitoring GmbH. Die SECURUS IoT Monitoring GmbH bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

10.6. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.